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FERIENWOHNUNGEN
TRAMONTANA
Fam.Hammer
Rifa 30 a
A-6793 Gaschurn
Tel. ++43 5558 8392
Fax ++43 5558
8392
email:
tramontana.hammer@vol.at
Gaschurn, am 10.10.2010
Kto lt.auf Hammer Stefan/ KtoNr. 13 299 509 014/ BLZ 58000/ Hypo
Gaschurn.
IBAN
AT07 5800 0132 9950 9014 /SWIFT CODE: HYPVAT2B

Hotelvertragsbedingungen
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Auszug aus den österreichischen Hotelvertragsbedingungen
(ÖHVB)
§ 4 Beginn und Ende der Beherbergung
(1) Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 14 Uhr des
vereinbarten Tages zu beziehen.
(2) Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast
bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom
Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer
Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
(3) Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben)
dagegen der Raum (die Räume) bis spätestens 12 Uhr des folgenden
Tages reserviert.
(4) Wird ein Zimmer erstmalig vor 6 Uhr früh in Anspruch
genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste
Übernachtung.
(5) Die gemieteten Räume sind durch den Gast am Tag der Abreise
bis 12 Uhr freizumachen. |
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§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag
(1) Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag
des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer
Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige
Erklärung aufgelöst werden.
Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem
vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des
Vertragspartners sein.
(2) Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag
des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden
Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es
ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises für
drei Tage zu bezahlen.
Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem
vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des
Vertragspartners sein.
(3) Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast
bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom
Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer
Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
(4) Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben)
dagegen der Raum (die Räume) bis spätestens 12 Uhr des folgenden
Tages reserviert.
(5) Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die
Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger
gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet.
Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er sich
infolge Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart
oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume
erhalten hat. Erfahrungsgemäß werden in den meisten Fällen die
Ersparungen des Betriebes infolge des Unterbleibens der Leistung
20 Prozent des Zimmerpreises sowie 30 Prozent des
Verpflegungspreises betragen.
(6) Dem Beherberger obliegt es, sich um eine anderweitige
Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen
entsprechend zu bemühen (§ 1107 ABGB). |
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§ 14 Beendigung der Beherbergung
(1) Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit
vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf. Reist der Gast
vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle
vereinbarte Entgelt zu verlangen.
Dem Beherberger obliegt es jedoch, sich um eine anderweitige
Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume, den Umständen
entsprechend, zu bemühen.
Eine Reiserücktrittsversicherung erspart Ihnen bei Nichtantritt
oder vorzeitigem Abbruch der Reise Kosten und Ärger. |
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